Honorierung für Wertermittlungen

 

Das Honorar für eine Wertermittlung ist nach den Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu ermitteln. Es kann ein Zeithonorar vereinbart werden oder das Honorar berechnet sich anhand der aktuellen Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI.

Bitte beachten Sie, dass sich das Honorar in Abhängigkeit vom festgestellten Wert des zu bewertenden Grundstückes bemisst. Die Einordnung in Normalstufe bzw. Schwierigkeitsstufe ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Hinzu kommen noch Nebenkosten und Auslagen, sowie die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer. Der Stundensatz für das Zeithonorar muss vereinbart werden. Gerne können wir auch eine Festpreisvereinbarung treffen.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Kosten haben, scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Honorartafel zu §34 Abs. 1, HOAI

 

Honorartafel